Cookie-Management mit DSGVO Pixelmate
Wir verwenden das Einwilligungs-Tool DSGVO Pixelmate (Christian Wedel, wp-dsgvo-plugin.com; Sabrina Keese-Haufs, lawlikes.de), um Einwilligungen für externe Dienste und Cookies zu verwalten. Beim ersten Besuch können Sie je Dienst gesondert zustimmen oder ablehnen. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit über den unten links eingeblendeten Link „Cookies“ ändern.
Rechtsgrundlagen
- Nicht technisch erforderliche Technologien: § 25 Abs. 1 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Technisch erforderliche Speicherung/Dokumentation: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Verarbeitete Daten
Einwilligungsstatus pro Dienst, Zeitstempel, anonyme/gerätebezogene Kennung sowie ggf. Browser- und Geräteinformationen. Pixelmate setzt hierfür technisch erforderliche Cookies bzw. Local-Storage-Einträge. Ein Personenbezug wird nicht hergestellt.
Speicherdauer und Widerruf
Der Einwilligungsstatus wird pro Gerät/Browser gespeichert, bis Sie ihn widerrufen oder die Speicherdauer endet. Sie können Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über den Link „Cookies“ ändern.
Auftragsverarbeitung
Soweit Dienstleister für Hosting oder den technischen Betrieb eingesetzt werden, bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.